Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer aktiv die Geschicke der Pfarrei.
Die Kirchenverwaltung wurde am 18. November 2019 direkt von den Mitgliedern der Pfarrei für sechs Jahre (2019 bis 2024) gewählt.
Sie ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten.
Den Vorsitz der Kirchenverwaltung hat stets der zuständige Pfarrer inne. Die Kirchenverwaltungen bestimmen einen Kirchenpfleger, der den Pfarrer bei dieser Aufgabe unterstützt. Der Vorsitzende des Pfarrgemeinderats hat das Recht, als Gast beratend an den Sitzungen der Kirchenverwaltung teilzunehmen.
In der Kirchenstiftungsordnung sind die Aufgaben der Kirchenverwaltung festgelegt. Sie verwaltet das Stiftungsvermögen, beschließt den Haushaltsplan und überwacht das beschlossene Budget. Dazu gehört auch die Sorge um die Bedürfnisse der jeweiligen Ortskirche, etwa die Ausstattung und der Unterhalt der Kirchen oder die Ausstattung der Diensträume der Gemeinde. Sie schließt Arbeitsverträge ab, beantragt Zuschüsse, berät und beschließt Baumaßnahmen und entscheidet über die Verwendung von Spenden der Gemeinde, soweit die Art der Verwendung nicht bestimmt ist.
Kirchenverwaltungs-Mitglieder Haibühl:
Wolfgang Achatz, Gerhard Aschenbrenner, Wolfgang Eckl, Oswald Janker, Rudi Lohberger jun. und Franz Wellisch. Als Delegierte des Pfarrgemeinderates agiert Nina Vogl.
Kirchenverwaltungs-Mitglieder Hohenwarth:
Dieter Schuster, Markus Bscheid, Josef Pritzl, Maria Brandl
Kirchenpfleger Haibühl: Franz Wellisch
Kirchenpfleger Hohenwarth: Dieter Schuster